Elektronische Rechnungen

Umstellung auf elektronischen Rechnungsversand

 

Sehr geehrte Kunden,

soweit möglich werden wir unsere Rechnungen zukünftig elektronisch per E-Mail senden. Je nach Wunsch stehen PDF (Privatkunden), X-Rechnung und Zugferd zur Verfügung. Wir bitten Sie, uns Ihre E-Mail-Adresse mit dem Hinweis auf das gewünschte Format, für den Rechnungs – Empfang an daten@beichel.com zu senden.

 

Anmerkungen

Die Zustimmung des Rechnungsempfängers zur elektronischen Rechnung muss vorliegen

·       Der Empfänger muss zustimmen, dass die Rechnung auf elektronischem Weg an ihn übermittelt wird. Wie diese Zustimmung des Empfängers konkret aussehen soll, ist nicht geregelt. Es reicht also aus, wenn zwischen dem Rechnungsaussteller und dem Rechnungsempfänger Einvernehmen besteht, dass die Rechnung elektronisch übermittelt wird.

  • Einvernehmen: stillschweigende Zustimmung, indem der Rechnungsempfänger nicht widerspricht oder die elektronische Rechnung einfach bezahlt.

·       Die Zustimmung kann unterstellt werden, wenn ein Unternehmer im Geschäftsverkehr neben seiner Postadresse auch seine E-Mail-Adresse verwendet. Es genügt auch, dass die Beteiligten diese Verfahrensweise tatsächlich ohne Widerspruch anwenden und damit stillschweigend praktizieren. Die Zustimmung kann auch eingeholt werden, indem der Unternehmer mit seinen Kunden entsprechende Rahmenvereinbarungen trifft, z. B. in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

Welche Übergangsregelungen gelten?

  1. Papierrechnungen für B2B-Umsätze bleiben bis Ende 2025 zulässig. Dennoch müssen Unternehmen schon ab Januar 2025 in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen, zu verarbeiten und zu archivieren.
  2. Gleiches gilt für Rechnungen in einem sonstigen elektronischen Format (also nicht X-Rechnung, ZUGFeRD oder weiteres erlaubtes Format), solange die Zustimmung des Rechnungsempfängers vorliegt.
  3. Die beiden genannten Übergangsregeln verlängern sich bis Ende 2026, wenn der Rechnungssteller einen Vorjahres-Gesamtumsatz von maximal 800.000 Euro aufweist.
  4. Bis Ende 2027 dürfen Unternehmen Rechnungen in einem sonstigen elektronischen Format zustellen, solange die Rechnungsübermittlung elektronisch erfolgt (über EDI-Verfahren) und der Empfänger zustimmt.

 



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